Mehrwertsteueranpassung 01.01.2024

Allgemeine Information

Aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuer per 01.01.2024 sind gewisse Buchungskonstellationen und Rechnungsstellungen anzupassen. Dieses Dokument soll eine Hilfestellung bei der Anpassung in SelectLine bieten.

Per 01.01.2024 werden die Mehrwertsteuersätze wie folgt angepasst.

  Aktuell bis 31.12.2023 Neu ab 01.01.2024
Standardsteuersatz 7.7 % 8.1 %
Reduzierter Steuersatz 2.5 % 2.6 %
Sondersatz Beherbergung 3.7 % 3.8 %

Wichtig ist, dass der anzuwendende Steuersatz weder durch das Datum der Rechnungsstellung, noch der Zahlung definiert wird, sondern durch den Zeitpunkt bzw. dem Zeitraum der Leistungserbringung. Leistungen bis Ende 2023 unterliegen daher den bisherigen, solche ab 2024 den neuen Steuersätzen. Wenn Sie Rechnungen erstellen, die Leistungen sowohl für das Jahr 2023 als auch für das Jahr 2024 ausweisen, müssen Sie zwei separate Positionen mit Angabe des Zeitraums auf der Rechnung aufführen und die Mehrwertsteuer auf den entfallenden Betragsanteil getrennt ausweisen.

Zwei Beispiele sollen den erwähnten Sachverhalt darstellen:

Beispiel 1

Die Möbelhaus AG (Abrechnungsart vereinnahmt, effektive Abrechnungsmethode) schliesst am 27. November 2023 mit dem Kunden X einen Vertrag über die Lieferung eines Schranks ab. Der Schrank wird am 22. Dezember 2023 nach Hause geliefert. Die Rechnungsstellung erfolgt am 12. Januar 2024. Der Kunde bezahlt die Rechnung eine Woche später. Als Zeitpunkt der Leistungserbringung und somit massgebend, ob der bisherige oder neue Steuersatz anzuwenden ist, gilt der Tag der Lieferung, also der 22. Dezember 2023. Folglich hat die Möbelhaus AG die Leistung noch mit 7.7 % in Rechnung zu stellen und gegenüber der ESTV im 1. Quartal 2024 abzurechnen.

Beispiel 2

Das Innenausbaugeschäft Intro Bau AG (Abrechnungsart vereinbart, effektive Abrechnungsmethode) führt im Zeitraum zwischen dem 11. Dezember 2023 und 30. Januar 2024 Innenausbauarbeiten bei einem Kunden durch. Die Rechnung im Gesamtbetrag von CHF 35‘000 wird am 15. Februar 2024 erstellt und durch den Kunden am 5. April 2024 beglichen. Auf der Rechnung werden die Arbeiten bis zum 31. Dezember 2023 im Betrag von CHF 20‘000 inklusive 7.7 % MWST und die Arbeiten ab dem 1. Januar 2024 im Betrag von CHF 15‘000 inklusive 8.1 % MWST ausgewiesen. Da die Rechnung im Februar 2024 ausgestellt wird, sind die Umsätze und die Steuern im 1. Quartal 2024 zu deklarieren.

Anpassung der Steuerschlüssel in SelectLine

In SelectLine Auftrag bzw. SelectLine Rechnungswesen müssen Sie Ihre bestehenden Steuerschlüssel anpassen. Die Steuerschlüssel sind unter Stammdaten / Steuerschlüssel zu finden.

Abbildung 15.1789: Steuerschlüssel

Ändern Sie zuerst Ihren bisherigen Gültigkeitsbereich durch einen Doppelklick auf den Eintrag oder über den Schalter und ändern Sie das Datum Gültig bis auf den 31.12.2023. Zudem ergänzen Sie den Änderungssteuerschlüssel mit dem Code Ihres Übergangssteuerschlüssels.

Abbildung 15.1790: Steuerschlüssel

Nun muss der neue Steuersatz angelegt werden. Wählen Sie dazu den Schalter „Neu“ für einen neuen Gültigkeitsbereich und geben Sie folgendes an:

  • Gültig ab 01.01.2024
  • Gültig bis 31.12.9999
  • Steuer 8.1%
  • Änderungssteuerschlüssel (in unserem Beispiel 2a)

Alle weiteren Angaben (wie Konten oder Pauschaltsteuerschlüssel) übernehmen Sie aus den bereits bestehenden Gültigkeitsbereichen.

Abbildung 15.1791: Steuerschlüssel

Passen Sie alle Ihre Steuerschlüssel, welche derzeit die Steuerprozente 7.7%, 3.7% oder 2.5% aufweisen, gemäss obiger Beschreibung an.

Hinweis: Falls sie den Vorlagemandanten VKMU verwenden, müssen die Steuerschlüssel 2, 4, 6, 18, 20, 21, 25, 38 sowie allfällig eigene erstellte Steuerschlüssel, die von der Anpassung betroffen sind, geändert werden.

Somit wird für Belege mit einem Datum ab 01.01.2024 der neue Steuersatz angewendet.

Übergangsteuerschlüssel

Für das Beispiel 2 mit Leistungen sowohl im Jahr 2023 als auch 2024 ist zusätzlich ein Übergangsteuerschlüssel notwendig. Dieser soll den Ursprungssteuerschlüssel gespiegelt darstellen. Dadurch wird gewährleistet, dass für Belege mit einem Datum im Jahr 2023 Leistungen für das Jahr 2024 verrechnet werden können und umgekehrt.

Abbildung 15.1792: Steuerschlüssel

Für den Steuerschlüssel 2 ist ein Übergangsteuerschlüssel mit folgenden Angaben zu erstellen:

  • Gültig ab 01.01.2023
  • Gültig bis 31.12.2023
  • Steuer 8.1 %

Alle weiteren Angaben sind analog aus dem Ursprungssteuerschlüssel zu übernehmen.

Abbildung 15.1793: Steuerschlüssel

Zusätzlich müssen für den Gültigkeitsbereich ab 2024 folgende Werte hinterlegt werden:

  • Gültig ab 01.01.2024
  • Gültig bis 31.12.9999
  • Steuer 7.7 %

Abbildung 15.1794: Steuerschlüssel

Diese Übergangschlüssel sind für alle Steuerschlüssel zu erstellen, welche aufgrund der Mehrwertsteueranpassung geändert werden müssen.

Jahresübergreifende Leistungen verrechnen

Abbildung 15.1795: Steuerschlüssel

Um eine Rechnung zu erstellen, die sowohl Leistungen im Jahr 2023 als auch 2024 umfassen, müssen Sie die Positionen zeitlich abgrenzen. Im folgenden Beispiel wird eine Dienstleistung erfasst, die vom 01.10.2023 bis 30.09.2024 geleistet wird. Im Beleg ist eine Position bis Ende 2023 mit dem herkömmlichen Steuerschlüssel zu erstellen. Für die Periode vom 01.01.2024 bis 30.09.2024 muss eine zweite Position erfasst und mit dem Übergangsteuerschlüssel versehen werden. Somit erhält diese Position die Mehrwertsteuer für das Jahr 2024, da die Leistung im Jahr 2024 erfolgt.

Abbildung 15.1796: Steuerschlüssel

Das Vorgehen kann auch für Belege im Jahr 2024 angewendet werden, welche noch Leistungen aus dem Jahr 2023 beinhalten. Dazu benutzen Sie den Übergangsteuerschlüssel für die Leistung im Jahr 2023 und den herkömmlichen Steuerschlüssel für das Jahr 2024.

Änderung für das Mehrwertsteuerformular

Aufgrund der Änderung der Mehrwertsteuer per 01.01.2024 wird es eine Anpassung des Abrechnungsformulars geben. Dieses wird gemäss dem Entwurf der MWST-Info 19 für das 3. Quartal 2023 zur Verfügung gestellt. Bis zu diesemm Zeitpunkt müssen sowohl die Steuern für das Jahr 2023, als auch für das Jahr 2024 in der selben Ziffer deklariert werden. Mit dem Formular des 3. Quartals 2023 kann dann eine Berichtigung erfolgen, in dem die Steuer für das Jahr 2024 aus der Ziffer 312 ausgebucht und in die Ziffer 313 verbucht werden.